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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19.VB-2   

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https://dejure.org/2019,17431
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,17431)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.06.2019 - VerfGH 2/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,17431)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - VerfGH 2/19.VB-2 (https://dejure.org/2019,17431)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19
    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen schließt sich für die Festsetzung des Gegenstandswertes nach diesen Vorschriften der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (vgl. zu den im Allgemeinen maßgebenden Gesichtspunkten insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 79, 357 = juris, Rn. 8 ff., und - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 79, 365 = juris, Rn. 5 ff., sowie zu einer erfolgreichen, aber in ihrer Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausreichenden Verfassungsbeschwerde im Besonderen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, juris, Rn. 14, sowie vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, juris, Rn. 17, jeweils in Verfahren wegen verfassungswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe; dazu auch Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Auflage 2017, § 37 Rn. 19 sowie Anhang IX. "Verfassungsgerichtsbarkeit" B. "Gegenstandswerte von A - Z" Rn. 30 "Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe" und Rn. 45 "Verfassungsbeschwerde" jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19
    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen schließt sich für die Festsetzung des Gegenstandswertes nach diesen Vorschriften der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (vgl. zu den im Allgemeinen maßgebenden Gesichtspunkten insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 79, 357 = juris, Rn. 8 ff., und - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 79, 365 = juris, Rn. 5 ff., sowie zu einer erfolgreichen, aber in ihrer Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausreichenden Verfassungsbeschwerde im Besonderen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, juris, Rn. 14, sowie vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, juris, Rn. 17, jeweils in Verfahren wegen verfassungswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe; dazu auch Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Auflage 2017, § 37 Rn. 19 sowie Anhang IX. "Verfassungsgerichtsbarkeit" B. "Gegenstandswerte von A - Z" Rn. 30 "Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe" und Rn. 45 "Verfassungsbeschwerde" jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19
    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen schließt sich für die Festsetzung des Gegenstandswertes nach diesen Vorschriften der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (vgl. zu den im Allgemeinen maßgebenden Gesichtspunkten insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 79, 357 = juris, Rn. 8 ff., und - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 79, 365 = juris, Rn. 5 ff., sowie zu einer erfolgreichen, aber in ihrer Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausreichenden Verfassungsbeschwerde im Besonderen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, juris, Rn. 14, sowie vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, juris, Rn. 17, jeweils in Verfahren wegen verfassungswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe; dazu auch Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Auflage 2017, § 37 Rn. 19 sowie Anhang IX. "Verfassungsgerichtsbarkeit" B. "Gegenstandswerte von A - Z" Rn. 30 "Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe" und Rn. 45 "Verfassungsbeschwerde" jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe verletzt bei Beurteilung des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19
    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen schließt sich für die Festsetzung des Gegenstandswertes nach diesen Vorschriften der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (vgl. zu den im Allgemeinen maßgebenden Gesichtspunkten insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 79, 357 = juris, Rn. 8 ff., und - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 79, 365 = juris, Rn. 5 ff., sowie zu einer erfolgreichen, aber in ihrer Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausreichenden Verfassungsbeschwerde im Besonderen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, juris, Rn. 14, sowie vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, juris, Rn. 17, jeweils in Verfahren wegen verfassungswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe; dazu auch Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Auflage 2017, § 37 Rn. 19 sowie Anhang IX. "Verfassungsgerichtsbarkeit" B. "Gegenstandswerte von A - Z" Rn. 30 "Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe" und Rn. 45 "Verfassungsbeschwerde" jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19
    Das folgt bereits aus der einheitlichen Festlegung des Mindestgegenstandswerts für beide Verfahren (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG) und entspricht im Übrigen der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte (vgl. VerfGH BE, Beschluss vom 11. März 2011 - 85/07 [richtig: VerfGH 85/07 - d. Red.] und 85 A/07 -, juris, Rn. 12; VerfG BB, Beschluss vom 15. Februar 2019 - 183/17 [richtig: VfGBbg 183/17 - d. Red.] -, juris, Rn. 34).
  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 85/07

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19
    Das folgt bereits aus der einheitlichen Festlegung des Mindestgegenstandswerts für beide Verfahren (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG) und entspricht im Übrigen der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte (vgl. VerfGH BE, Beschluss vom 11. März 2011 - 85/07 [richtig: VerfGH 85/07 - d. Red.] und 85 A/07 -, juris, Rn. 12; VerfG BB, Beschluss vom 15. Februar 2019 - 183/17 [richtig: VfGBbg 183/17 - d. Red.] -, juris, Rn. 34).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    In der danach gebotenen Gesamtschau erscheint die von der Beschwerdeführerin beantragte Festsetzung des Gegenstandswerts auf 10.000,- Euro angemessen (siehe zu den im Falle des Erfolgs der Verfassungsbeschwerde bei der Festsetzung geltenden Grundsätzen VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, juris, Rn. 3 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VerfGH 104/21

    Gegenstandswert, Bemessungskriterien, Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Der Verfassungsgerichtshof folgt bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nach diesen Vorschriften den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäben (vgl. grundlegend VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, juris, Rn. 3 m. w. N. zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist der Mindestgegenstandswert des § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 RVG bei Verfassungsbeschwerden, die zwar Erfolg haben, aber in ihrer Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausgehen, nicht von überdurchschnittlicher Schwierigkeit sind, keinen großen Umfang haben und auch im Übrigen nicht mit außergewöhnlichen Umständen verbunden sind, regelmäßig zu verdoppeln (VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, juris, Rn. 3).

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